Schlichtungsstelle
Unsere Innungsbetriebe garantieren Ihnen ein hohes Maß an Servicebereitschaft, Seriosität und Sicherheit. Doch dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler.
Bei Unzufriedenheit oder Konflikten zwischen Ihnen und unseren Werkstätten im Bereich Service und Reparatur vermittelt unsere zugehörige Schlichtungsstelle: kostenlos, unbürokratisch und schnell.
Kontaktadresse:
Innung für das KFZ Handwerk Lübeck
Schlichtungsbeauftragter der Innung
Termine
Terminplan 2017
28.2.2017 Freisprechungsfeier in den Räumen der Handwerkskammer, 18:00 Uhr
23.03.2017 Mitgliederversammlung Frühjahr in der Emil Possehl Schule, 19:00 Uhr
20. + 21.05.2017 Klassiker Tage in den Holstenhallen Neumünster
16.11.2017 Einschreibungsfeier in der Hansehalle, 18:00 Uhr
23.11.2017 Mitgliederversammlung Herbst in den Räumen der Handwerkskammer, 18:30 Uhr
Chronik
Chronik der Innung für das Kraftfahrzeug-Handwerk Lübeck
21.8.1934 Gründung als fachliche Pflichtinnung
1. Obermeister Friedrich Kock
2. Mitgliederzahl bei Kriegsausbruch 45-50
3. 1963 Obermeister Werner Kabelmacher
4. 1970 Einführung der Schiedsstelle
5. 1974 Einzug in die Räumlichkeiten der KHS in der Gustav-Adolf-Straße
6. 1984 Obermeister Gerhard Paustian
7. 2002 Obermeister Paul Engler
8. 2009 Feier zum 75-jährigen Bestehen der Kfz-Innung auf dem Lübecker Marktplatz
9. Einweihung der neuen Schulungsräume in der Emil-Possehl-Schule
10. 2013 Wahl von Uwe Karbe zum neuen Obermeister
11. Heute ca. 70 Mitglieder
Warnwesten-Pflicht im Auto
Warnwesten-Pflicht im Auto ab 1. Juli 2014
Ab 1. Juli müssen alle Pkw-Fahrer eine Warnweste im Auto haben. Darauf weist die Kfz-Innung Lübeck hin. Die Pflicht gilt auch für Busse und Lkw sowie für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. "Wer keine Weste im Auto hat, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen", so Gerald Thimm Pressesprecher der Innung. Die Westen müssen das europäische Kontrollzeichen EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 tragen.
Der Pressesprecher wies außerdem darauf hin, dass Warnwesten nicht in den Kofferraum, sondern griffbereit ins Auto gehören, etwa unter die Vordersitze, in die Sitztaschen sowie in Handschuh- oder Türfächer. "Wir empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Weste dabei zu haben, damit im Pannenfall alle Insassen gesichert sind."
Nach Ansicht der Kfz-Innung Lübeck sei diese Neuregelung äußerst sinnvoll. Denn mit Warnweste seien Personen auf der Straße früher und viel besser zu erkennen. "In der Dämmerung reflektieren sie das Autolicht bis zu 150 Meter weit. Ohne Warnweste sind Fußgänger nur bis etwa 80 Meter zu erkennen."
Die Weste hilft bei Panne oder Unfall. "Dann aber zuerst das Warnblinklicht einschalten, die Weste vor dem Aussteigen überziehen, das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen, Hilfe rufen und Schutz am Straßenrand oder hinter der Leitplanke suchen", empfiehlt die Innung.
In den meisten europäischen Ländern sind Warnwesten schon lange vorgeschrieben. Teilweise muss man sehr hohe Bußgelder zahlen - zum Beispiel bis zu 600 Euro in Frankreich oder sogar über 1.000 Euro in Belgien. "Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich daher auf jeden Fall ausreichend mit Warnwesten versorgen", so der Innungssprecher.
Termine 2020
Alle Termine für das Jahr 2020 sind abgesagt. Die Mitgliederversammlung im Dezember findet im Umlaufverfahren nach §124c der Handwerksordnung statt. Alle Mitglieder bekommen Mitte November Post, bzw. eine E-Mail mit dem Haushaltsplan. Die anstehenden Wahlen werden dann, hoffentlich, im nächsten Frühjahr stattfinden.
Herzlich Willkommen!
Wir danken für Ihr Interesse an unserem Internetauftritt. Die Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Lübeck, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die berufsständische Interessenvertretung der Betriebe des Kfz-Gewerbes innerhalb der Stadt Lübeck.
Sie vertritt die Interessen ihrer ca. 70 Mitglieder nach außen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und unterliegt der Selbstverwaltung unserer Organisation.
Die neutrale Kfz-Schlichtungsstelle ist als Ansprechpartner und Schlichter für Kunden und Betriebe gleichermaßen zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „Schlichtungsstelle“.
Auf unseren Seiten halten wir sowohl Informationen für Mitglieder als auch für interessierte Kunden bereit.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!
ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
ZDK begrüßt Gesetz gegen
Abmahnmissbrauch
Bonn, 11. September 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
Aktuelles
An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Werkstatt die Hauptuntersuchung (HU) und/oder die Abgasuntersuchung (AU) und/oder die AUK von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen durchgeführt.
Die neuen Vorschriften zur Überwachung der Prüfstützpunkte sehen vor, dass Prüfstützpunkte in regelmäßigen Zeitabständen - mindestens einmal in drei Jahren - zu überprüfen sind (Anlage VIIId StVZO).
Die erste Überprüfung der Ausstattungsanforderungen der Prüfstützpunkte (Anlage VIIId StVZO erfolgt durch die Überwachungsorganisationen.
Die obersten Landesbehörden haben die Befugnis zur Durchführung der wiederkehrenden Überprüfungen - wie bei AU-, SP-, und GSP-/GAP-Werkstätten - auf die örtlich zuständigen KFZ-Innungen übertragen.